Unfall-Schadensgutachten
Unabhängig ob es sich um einen Personenkraftwagen, ein Motorrad, einen Campingwagen, ein Nutzfahrzeug oder ein Sonderfahrzeug handelt, nach einem Unfall sind Sie als Geschädigter beweispflichtig!
Als neutrale und unabhängige Sachverständige dokumentieren wir für Sie die entstandenen Schäden und ermitteln:
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Wertminderung
- Nutzungsausfall und Reparaturdauer
FUCHS Schadensgutachten ermöglichen eine schnelle, sichere, neutrale und problemlose Schadenregulierung. Wir besichtigen das beschädigte Fahrzeug, nach vorhergehender Rücksprache entweder bei Ihnen Zuhause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder in einer unserer Schaden-Schnell-Hilfe-Stationen.
An Werktagen wird der Schaden im Regelfall innerhalb von 24 Stunden nach Beauftragung aufgenommen. Die Ausarbeitung erfolgt schnellstmöglich und das Gutachten wird entsprechend Ihrem Auftrag an Sie, Ihren Rechtsanwalt, Ihre Werkstatt oder an die zu regulierende Versicherung versandt.