Fahrzeugänderungs-Abnahme nach § 19 (3) StVZO

- Umrüstung des Fahrzeuges mit anderen Rädern/Reifen
- Anbauteile (Stoßfänger, Schwellerverkleidung)
- Tieferlegung des Fahrwerks
- Sportauspuff/Schalldämpferanlagen
Unser Tipp:Montieren Sie nur Zubehörteile mit:
- ABE (Allgemeinen Betriebserlaubnis)
- EG-Betriebserlaubnis
- ABG (Allgemeinen Bauartgenehmigung)
- Teilegutachten